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Abgabefristen Sommersemester 2012

Mensabeihilfe des Landes Steiermark

Die Mensabeihilfe wird nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel an steirische Studierende mit Wohnsitz außerhalb von Graz gewährt, die Studienbeihilfe beziehen und in einer der Universität bzw. Hochschule angeschlossenen Mensa ihr Mittagessen einnehmen. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht.

Ansprechperson für die Mensabeihilfe

Vanessa Reichmann, Sprechstunde Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr.
vanessa.reichmann@oehunigraz.at
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